Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Software quiub®

Mit der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer bestätigt der Lizenznehmer, dass er die in der E-Mail angehängten Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Sollte der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, so muss er schriftlich widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an

Per Email:

info@quiub.de

Postalisch

decura quiub gmbh

Max-Josef-Metzger-Str. 1

D – 86157 Augsburg, Pfersee

1. Nutzungsberechtigung

Die Berechtigung zur Nutzung der Software beginnt frühestens mit Abschluss des Lizenzvertrages, sofern der Lizenzgeber der Nutzung nicht widerspricht oder ein Widerspruch der Nutzungsbedingungen durch den Lizenznehmer vorliegt (Textform genügt). Bei Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen wird der Zugang zum System durch den Lizenzgeber verwehrt.

2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

a. Die Benutzung wird nur auf der vereinbarten Anzahl von Nutzern gemäß dem Angebot auf Basis des Lizenzkalkulationsdokuments gestattet. Ein Zugriff auf den Service durch Geschäftspartner des Lizenznehmers oder weiterer interner Mitarbeitender sowie Mitarbeitende im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ist nicht gestattet, es sei denn, die Parteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Personen vorab einzelvertraglich vereinbart und der Lizenznehmer sichert zu, dass der Zugriff ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Service unter Einhaltung aller vereinbarten Nutzungsbedingungen erfolgt. Rechte, die nach diesen Nutzungsbedingungen dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Lizenznehmer nicht zu.

b. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt:

(1) das Benutzerkonto und/oder den Service über den in diesen Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;

(2) das Benutzerkonto und/oder den Service zu bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

c. Verletzt der Lizenznehmer die Regelungen der Ziffer 2, kann der Lizenzgeber nach vorheriger Benachrichtigung des Lizenznehmers in Textform den Zugriff des Lizenznehmers auf den Service sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Lizenznehmer trotz entsprechender Benachrichtigung des Lizenzgebers weiterhin oder wiederholt die Regelungen der Ziffer 2, kann der Lizenzgeber den Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Lizenznehmer hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Lizenzgebers zur Geltendmachung von Schadensersatz sowie die quotale Zahlungsverpflichtung des Lizenznehmers im Bereitstellungszeitraum der Software bleibt unberührt.

3. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305 b BGB bedürfen keiner Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform. Eine mündliche Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses ist nicht möglich  

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungenunwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Software quiub®

Mit der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer bestätigt der Lizenznehmer, dass er die in der E-Mail angehängten Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Sollte der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, so muss er schriftlich widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an

Per Email:

info@quiub.de

Postalisch

decura quiub gmbh

Max-Josef-Metzger-Str. 1

D – 86157 Augsburg, Pfersee

1. Nutzungsberechtigung

Die Berechtigung zur Nutzung der Software beginnt frühestens mit Abschluss des Lizenzvertrages, sofern der Lizenzgeber der Nutzung nicht widerspricht oder ein Widerspruch der Nutzungsbedingungen durch den Lizenznehmer vorliegt (Textform genügt). Bei Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen wird der Zugang zum System durch den Lizenzgeber verwehrt.

2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

a. Die Benutzung wird nur auf der vereinbarten Anzahl von Nutzern gemäß dem Angebot auf Basis des Lizenzkalkulationsdokuments gestattet. Ein Zugriff auf den Service durch Geschäftspartner des Lizenznehmers oder weiterer interner Mitarbeitender sowie Mitarbeitende im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ist nicht gestattet, es sei denn, die Parteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Personen vorab einzelvertraglich vereinbart und der Lizenznehmer sichert zu, dass der Zugriff ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Service unter Einhaltung aller vereinbarten Nutzungsbedingungen erfolgt. Rechte, die nach diesen Nutzungsbedingungen dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Lizenznehmer nicht zu.

b. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt:

(1) das Benutzerkonto und/oder den Service über den in diesen Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;

(2) das Benutzerkonto und/oder den Service zu bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

c. Verletzt der Lizenznehmer die Regelungen der Ziffer 2, kann der Lizenzgeber nach vorheriger Benachrichtigung des Lizenznehmers in Textform den Zugriff des Lizenznehmers auf den Service sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Lizenznehmer trotz entsprechender Benachrichtigung des Lizenzgebers weiterhin oder wiederholt die Regelungen der Ziffer 2, kann der Lizenzgeber den Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Lizenznehmer hat diese Verletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Lizenzgebers zur Geltendmachung von Schadensersatz sowie die quotale Zahlungsverpflichtung des Lizenznehmers im Bereitstellungszeitraum der Software bleibt unberührt.

3. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305 b BGB bedürfen keiner Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform. Eine mündliche Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses ist nicht möglich  

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungenunwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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